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Bewerbung und Zulassung

© Thomas Marisken / LUH

Für manche Studiengänge und für bestimmte Studienbewerber gelten besondere Regeln bei der Zuteilung der Studienplätze.

Besonders Studieninteressierte aus dem Ausland sowie Personen, die nach einem Bachelor-Abschluss an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Master-Studium an der Leibniz Universität anstreben, sollten sich genau über die jeweiligen Bedingungen informieren.

Für manche Studiengänge und für bestimmte Studienbewerber gelten besondere Regeln bei der Zuteilung der Studienplätze.

Besonders Studieninteressierte aus dem Ausland sowie Personen, die nach einem Bachelor-Abschluss an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Master-Studium an der Leibniz Universität anstreben, sollten sich genau über die jeweiligen Bedingungen informieren.

Bewerbung für ein Bachelor-Studium

Studieninteressierte aus Deutschland oder EU-Staaten

aus Deutschland und den EU-Staaten gilt das gleiche Bewerbungsverfahren

Studieninteressierte aus Nicht-EU-Staaten

gesondertes Verfahren für die Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten

Bewerbung für ein Master-Studium

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren für einen Master-Studienplatz finden Sie hier: 

aus Deutschland und den EU-Staaten gilt das gleiche Bewerbungsverfahren
gesondertes Verfahren für die Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten

Detaillierte Informationen zur Bewerbung können Sie den Zugangsordnungen der einzelnen Fächer entnehmen. Dort ist genau beschrieben, unter welchen Bedingungen das Studium aufgenommen werden kann. Die Zugangsordnungen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Master-Studiengänge:

bitte beachten Sie die Zugangsordnung des jeweiligen Studiengangs

Auflagen im Master-Studium

gilt für die Studiengänge:

  • Informatik
  • Technische Informatik
  • Elektrotechnik und Informationstechnik
  • Energietechnik

Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder im Ausland erworben haben, wird Ihr Fachwissen vor Aufnahme des Master-Studiums geprüft. Es wird verglichen, ob Sie das Wissen und die Fähigkeiten besitzen, die in den Bachelor-Studiengängen der Elektrotechnik und Informatik an der Leibniz Universität vermittelt werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Master-Studierenden auf dem selben Wissensstand sind.

Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie nur unter Auflagen zum Studium zugelassen. Das heißt, Sie werden dazu verpflichtet, innerhalb der ersten beiden Semester bestimmte Veranstaltungen aus den Bachelor-Studiengängen zu besuchen und die entsprechenden Klausuren zu bestehen. Es können zwischen 1 und 4 verschiedene Auflagen erteilt werden. Wenn Sie die Auflagen nicht erfolgreich absolvieren, können Sie den Master-Abschluss nicht erlangen. Für Prüfungen in Auflagenfächern erhalten Sie keine Leistungspunkte. Die Noten stehen nicht in Ihrem Abschlusszeugnis. Sobald Sie eine der Auflagenprüfungen bestanden haben, können Sie bei der entsprechenden Lehrperson eine Bescheinigung abholen. Diese müssen Sie dem Immatrikulationsamt vorlegen.

rechtzeitig informieren

Die meisten Auflagen-Vorlesungen werden entweder nur im Sommersemester oder nur im Wintersemester angeboten. Wenn Sie diese nicht im ersten bzw. zweiten Master-Semester belegen, schaffen Sie es nicht, Ihre Auflagenprüfung rechtzeitig bis Ende des zweiten Semesters zu absolvieren.


Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber im Vorlesungsverzeichnis.


Informationen für Studieninteressierte aus dem Ausland

Sprachniveau

Das Studium der Elektrotechnik und Informatik findet fast ausschließlich auf Deutsch statt (siehe Ausnahme: Englischsprachige Studienmöglichkeit im M. Sc. Informatik).

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und gern in Hannover studieren möchten, überlegen Sie sich gut, ob Sie die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen. Um das Studium erfolgreich zu beenden, sollten Sie die gesprochene und geschriebene Sprache gut verstehen und flüssig sprechen können. Sie sollten außerdem bereit sein, während Ihres Aufenthalts weiter an Ihren Deutschkenntnissen zu arbeiten.

Zur Bewerbung für ein Bachelorstudium muss mindestens das Sprachniveau B1, für ein Masterstudium mindestens das Sprachniveau B2 vorliegen. Zur Immatrikulation ist das Sprachniveau C1 erforderlich (nachgewiesen durch anerkannte Tests, z. B. DSH 2, TestDaF 4*4, Telc C1 Hochschule). Ohne Deutschkenntnisse können Sie sich nicht für einen Studiengang der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik bewerben. Auch eine vorläufige Einschreibung ist nicht möglich.

Englischsprachige Studienmöglichkeit im M. Sc. Informatik

Der Masterstudiengang Informatik kann seit dem Jahr 2023 mit einem deutschen oder englischen Sprachnachweis auf dem Sprachniveau C1 begonnen werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie im folgenden FAQ: