Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss gestellt. Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.
Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachberaterin bzw. dem Fachberater aus und geben diesen an das Akademische Prüfungsamt.
Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.
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Was ist der Modulkatalog und wozu brauche ich den?
Im Modulkatalog sind die Module und Lehrveranstaltungen verzeichnet, die Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung studieren können. Der Modulkatalog wird vor jedem neuen Semester geprüft. Die Studienkommission stellt fest, ob ein ordnungsgemäßes Studium ermöglicht wird. Alle im Modulkatalog verzeichneten Lehrveranstaltungen sind auch im Vorlesungsverzeichnis der LUH und in Stud.IP zu finden.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Dozent/-in wird die Anmeldung individuell geregelt.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
Studienleistung: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, müssen Sie die Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen bei der Dozentin bzw. dem Dozenten zur Unterschrift vorlegen.
Pro Modul gibt es ein Formular, auf dem Sie alle zu dem Modul dazugehörigen Lehrveranstaltungen und Unterschriften der Lehrenden sammeln und diese im Anschluss von der Fachberaterin bzw. dem Fachberater unterzeichnen lassen. Erst dann kann die Bescheinigung beim Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden.
Wenn alle Lehrveranstaltungen besucht und die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen absolviert sind, werden die Leistungspunkte für das jeweilige Modul vom Akademischen Prüfungsamt verbucht. Da nicht jedes Modul in einem Semester abgeschlossen wird, kann sich dies über mehrere Semester strecken.
Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen und fachpraktischen Prüfungen werden von der Lehrperson online verbucht. Alle anderen Prüfungsformen werden auf einem Formular bescheinigt.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist im Unterrichtsfach Informatik ein Praktikum von zwei Wochen Dauer im Modul "Fachpraktikum" nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Praktikum in der beruflichen Fachrichtung von vier Wochen Dauer abzuleisten. Pro Woche sind 15 bis 20 Zeitstunden Praktikum in der Schule zu absolvieren.
Das Fachpraktikum findet an Schulen des berufsbildenden Schulwesens als Blockpraktikum in der vorlesungsfreie Zeit oder semesterbegelitend statt. Für die Organisation des Fachpraktikums ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Für die Anmeldung der Masterarbeit stellen Sie einen Antrag auf Zulassung der Masterarbeit beim Akademischen Prüfungsamt. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mind. 60 LP erworben haben, berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen nachgewiesen werden und – soweit vorgesehen – weitere Voraussetzungen erfüllt wurden (weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung).
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Sie haben vier (bei experimentellen und empirischen Arbeiten sechs) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihren Erst- und Zweitprüfenden oder im Sekretariat ab und lassen sich das entsprechende Formular unterzeichnen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Das Formular müssen Sie im Anschluss direkt beim Akademischen Prüfungsamt abgeben.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Master of Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Leibniz School of Education zuständig.
Ihre Ansprechpersonen


Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover


Lehramt Elektrotechnik und Informatik


Lehramt Informatik
30167 Hannover


Lehramt Informatik