Bevor Sie den Prüfungsausschuss mit Ihrem Anliegen kontaktieren bzw. eine der Sprechstunden besuchen, bitten wir Sie, sich zunächst auf dieser Seite zu informieren.
Immatrikulierte Studierende nutzen zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss aus Gründen der Datensicherheit bitte nur noch die studentische E-Mail-Adresse der LUH! Grundsätzlich sind folgende Angaben erforderlich:
- Matrikelnummer
- vollständiger Name
- gewählter Studiengang
Sie haben eine Aufforderung erhalten, am Anhörungsverfahren teilzunehmen? Unter dem folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anhörungsdokumente an den Prüfungsausschuss weiterzuleiten:
https://stud.et-inf.uni-hannover.de/anhoerungsverfahren
Bitte nur dem Link folgen, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben!
Weitere Informationen zum Anhörungsverfahren finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge (z.B. Ausnahmeanträge zur Prüfungsordnung, PO-Wechselanträge, Nachteilsausgleich) können formlos in verständlicher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift als Scan im PDF-Format an Frau Gries gestellt werden. Ein Antrag muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:
- Name (Zuname, Vorname),
- Postanschrift und E-Mail-Adresse,
- Studiengang, Fachsemester und Matrikelnummer,
- verständliche Begründung, ggf. Dokument/Belege beifügen.
Anerkennung von Leistungen und Einstufung
- Grundsätzliches zur Einstufung und Anerkennung
- Einstufung und Einstufungsempfehlung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an der LUH in einem anderen Studiengang erbracht wurden
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden
- Anerkennung von Leistungen, die außerhalb eines Studiums erbracht wurden
Auflagenprüfungen
Die Anmeldung von Auflagenprüfungen erfolgt durch die Studierenden direkt im jeweiligen Institut. Nach dem Bestehen erhält das Immatrikulationsamt eine Bestätigung vom Institut.
Werden die Auflagenprüfungen nicht in dem vorgegebenen Zeitraum bestanden, kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen eine Fristverlängerung zeitnah beantragt werden.
Vorgezogene Masterprüfungen
Es ist möglich, Module aus dem Masterstudium bereits im Bachelor zu absolvieren. Dabei gelten folgende Regeln:
- Ob Prüfungen vorgezogen werden können liegt im Ermessen der prüfenden Lehrperson.
- Die Anmeldung für eine vorgezogene Prüfung ist erst möglich, wenn bereits 120 LP im Bachelor erbracht wurden.
- Es dürfen maximal 30 LP vorgezogen werden.
- Eine bestandene vorgezogene Prüfung wird von Amts wegen anerkannt. Eine erneute Teilname (beispielsweise zur Notenverbesserung) ist nicht möglich.
Für die Anmeldung einer vorgezogenen Prüfungsleistung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. Die Einwilligung der prüfenden Lehrperson, die Prüfung als vorgezogene Leistung abzunehmen, ist vor der Anmeldung einzuholen. Die Anmeldung muss im Anmeldezeitrum im Fakultätsprüfungsamt erfolgen. Erst dann kann die Prüfung mitgeschrieben werden.
Prüfungsrücktritt
Regelung für Studierende im Anhörungsstudiengang:
Für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt eine Prüfung versäumen, ist es in Ihrem Anhörungsstudiengang nicht erforderlich, dass Sie den wichtigen Grund nach jedem Prüfungsversäumnis anzeigen und hochladen. Bitte legen Sie Atteste bzw. Nachweise für wichtige Gründe erst gesammelt vor, wenn Sie am Semesterende keine 15 LP erreicht haben und eine schriftliche Aufforderung zur Anhörung erhalten haben. Laden Sie erst dann die Atteste/Nachweise mit den weiteren erforderlichen Unterlagen in das Anhörungstool hoch. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur langfristige Versäumnisse anerkannt werden können (keine Tagesatteste). Es ist dennoch erforderlich, das Attest bzw. die Nachweise unverzüglich im zeitlichen Rahmen des Versäumnisses zu beschaffen und diese für den Fall der Anhörung aufzubewahren!
Grundsätzlich ist es für die Prüfungsorganisation sehr hilfreich, wenn Sie einen geplanten Prüfungsrücktritt selbstständig bis 7 Tage vor der Klausur im QIS-System vornehmen.
Legen Sie bitte im Krankheitsfall dem Arzt das Formular für die Prüfungsunfähigkeit vor. Ein "gelber Schein" wird nicht anerkannt. Das Formular und weitere Infos finden Sie unter: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/pruefungsanmeldung
Studium Generale
Zur weiteren Vertiefung und Ergänzung des fachlichen und überfachlichen Wissens können im Kompetenzfeld "Zusatz- und Schlüsselkompetenzen" im Rahmen des freien Studium Generale Veranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der LUH und im Rahmen des fachnahen Studium Generale Lehrveranstaltungen der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik, für Maschinenbau und für Bauingenieurwesen und Geodäsie belegt werden.
Welche Veranstaltungen im Studium Generale anerkannt werden und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Verfahren zu Abschlussarbeiten
Vor dem Beginn der Bearbeitung einer studentischen Abschlussarbeit ist ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. Das Verfahren von der Bearbeitung bis zur Bewertung und Notenvergabe gliedert sich in vier Schritte:
Informationsvideo: How to ...Bachelorarbeit
Ein Interview mit den Professoren Ponick und Vollmer
Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums oder haben auch schon in früheren Semestern Fragen zur Bachelorarbeit? Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
Fristverlängerungen
Grundsätzlich müssen alle Anträge von der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer unterschrieben werden, damit deren Kenntnisnahme vorliegt.
Der Antrag wird beim Prüfungsausschuss eingereicht.
Den Anträgen, die wegen Erkrankung(en) gestellt werden, ist ein Attest beizulegen, das den beantragten Verlängerungszeitraum belegt und auf dem der voraussichtliche Genesungszeitpunkt durch den Arzt bestätigt wird. Bitte legen Sie dem behandelnden Arzt das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit vor und fügen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem Antrag bei. Ein Attest ist unverzüglich vorzulegen. Es ist deshalb nicht hilfreich, Atteste gesammelt am Ende der Bearbeitungszeit vorzulegen.
Anhörungsverfahren
- Was ist das Anhörungsverfahren?
- Wie ist der Ablauf des Anhörungsverfahrens?
- Welche formalen Regeln gelten beim Anhörungsverfahren?
- Was sind wichtige Gründe und was muss ich machen, wenn wichtige Gründe vorliegen?
- Wie können Sie sich auf die Anhörung vorbereiten?
- Was kann Ihnen beim Studium sonst noch helfen?
Übergangsregeln
Beratung & Sprechzeiten
Bitte nutzen Sie aus Gründen der Datensicherheit Ihre studentische E-Mail-Adresse der LUH zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss.
Sprechstunde Kerstin Gries
- Eine telefonische Sprechstunde findet zu folgenden Zeiten statt: Montag und Donnerstag: 09:00 - 10:00 Uhr (Tel.: +49 511 762 14201).
- Bei Bedarf schreiben Sie eine E-Mail (versehen mit Ihrem vollen Namen, Matrikelnummer und Studiengang) an pa-et@fei.uni-hannover.de. Gegebenenfalls kann ein flexibler Termin vereinbart werden.
Sprechstunde Prof. Hofmann (PA-Vorsitzender)
- Die Sprechstunde findet regelmäßig Montags von 8:30-9:30 Uhr in der Appelstr. 9a (Geb. 3408) im Raum 926 (9. Obergeschoss) statt.
- Melden Sie sich bitte zur Sprechstunde per Email an vorsitz.pa-et@fei.uni-hannover.de an.
Ihre Ansprechpersonen
Vorsitzender Prüfungsausschuss


Sachbearbeitung


Fakultätsprüfungsamt (Elektrotechnik und Informationstechnik)

Kontakt für Studierende
30167 Hannover

Kontakt für Studierende
Fakultätsprüfungsamt (Energietechnik, Energy Technology, Mechatronik)

Kontakt für Studierende
30167 Hannover

Kontakt für Studierende
Mitglieder
Prüfungsausschuss Elektrotechnik
Prüfungsausschussvorsitz
Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitz
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Stellvertretung der Professorinnen und Professoren
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sachbearbeitung
Vertretung der Studierenden
Yvo Neubauer
Stellvertretung der Studierenden
Noah Lindwedel