Das Fach Informatik ist zulassungsbeschränkt. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen!
Übersicht über Ihr Studium
Fächerkombinationen
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss gestellt. Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.
Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachberaterin bzw. dem Fachberater aus und geben diesen an das Akademische Prüfungsamt.
Weitere Informationen finden Sie der jeweiligen Prüfungsordnung (§ 10).
Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.
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Was ist der Modulkatalog und wozu brauche ich den?
Im Modulkatalog sind die Module und Lehrveranstaltungen verzeichnet, die Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung studieren können. Der Modulkatalog wird vor jedem neuen Semester geprüft. Die Studienkommission stellt fest, ob der ein ordnungsgemäßes Studium ermöglichen. Alle im Modulkatalog verzeichneten Lehrveranstaltungen sind auch im Vorlesungsverzeichnis der LUH und in Stud.IP zu finden.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Lehrperson wird die Anmeldung individuell geregelt.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
Studienleistung: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, werden die Leistungspunkte von der Lehrperson online verbucht.
Studienleistung im Bereich Schlüsselkompetenzen: Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung im Bereich Schlüsselkompetenzen können die Lehrenden Ihnen mit dem entsprechenden Formular die Leistungspunkte bestätigen, welches Sie beim Akademischen Prüfungsamt einreichen.
Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen und fachpraktischen Prüfungen werden von der Lehrperson online verbucht. Alle anderen Prüfungsformen werden auf einem Formular bescheinigt.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Für den Fächerübergreifenden Bachlor sind zwei Praktika im Umfang von insgesamt 8 Wochen vorgesehen. Dazu zählt das Allgemeine Schulpraktikum und das Berufsfeldrelevante Praktikum.
Das Allgemeine Schulpraktikum findet in der Regel an Schulen der Sekundarstufe I oder II statt. Somit erwerben die Studierenden einen ersten Einblick in die Praxis des Berufs und sammeln erste Erfahrungen.
Im Berufsfeldrelevenate Praktikum erhalten Sie hingegen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt. Dieses finden in einem für das gewählte Erst- oder Zweitfach relevanten Berufsfeld statt (in z.B. in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen). Betreut wird das Praktikum durch den zuständigen Praktikumsbeauftragten des Faches.
Detaillierte Informationen zu den Vorgaben für ein berufsfeldrelevantes Praktikum im Bereich Informatik.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.
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Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Für die Anmeldung der Bachelorarbeit stellen Sie einen Antrag auf Zulassung der Bachelorarbeit beim Akademischen Prüfungsamt. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mindestens 110 LP erworben haben.
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Bachelorarbeit erfolgen. Sie haben zwei (bzw. bei experimentellen Arbeiten drei ) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihrer erst- und zweitprüfenden Betreungsperson oder im Sekretariat ab und lassen sich das entsprechende Formular unterzeichnen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Das Formular müssen Sie im Anschluss direkt beim Akademischen Prüfungsamt abgeben.
Wenn Sie Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit in der Informatik haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die beiden Studiendekane Prof. Ponick und Prof. Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Fächerübergreifender Bachelorstudiengang ist der Prüfungsausschuss Lehramt an Gymnasien an der Leibniz School of Education zuständig.
Wie geht es weiter?
Nach bestandener Bachelorprüfung wird Ihnen je nach Erstfach der "Bachelor of Science (B. Sc.)" oder der "Bachelor of Arts (B. A.)" verliehen.
Wenn Sie den schulischen Studienschwerpunkt gewählt haben, qualifiziert der Bachelorabschluss Sie für einen Übergang in den Masterstudiengang Master of Education (Lehramt an Gymnasien). Da es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang gibt (unter anderem der Abschluss eines Schulpraktikums und ein berufsfeldrelevantes Praktikums im Umfang von jeweils vier Wochen), informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die entsprechenden Voraussetzungen in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.
Im Anschluss an das Masterstudium erfolgt der Vorbereitungsdienst von 18 bis 24 Monaten (die Dauer variiert je nach Bundesland). Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie befähigt, als Lehrer/-in an Gymnasien zu arbeiten.
Ihre Ansprechpersonen


Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover


Lehramt Elektrotechnik und Informatik


Lehramt Informatik
30167 Hannover


Lehramt Informatik