Übersicht über Ihr Studium
Qualifikationsziele
Der Studiengang „Technische Informatik (B. Sc.)“ ist akkreditiert und entspricht damit festgelegten Qualitätsstandards in Studium und Lehre. Die Leibniz Universität Hannover stellt die kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge durch das Programm „Leibniz Qualität in der Lehre“ (LQL-Programm) sicher. Im Rahmen dieses Prozesses werden Studieninhalte, Lehrformate und Prüfungsstrukturen regelmäßig überprüft und an aktuelle fachliche sowie didaktische Anforderungen angepasst. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Studierenden folgende Qualifikationsziele erreichen können:
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Aufgaben und Anforderungen im Fach Technische Informatik
Technische Informatik ist die Wissenschaft des Realisierens von Hardware als Basis von Rechnersystemen sowie des Modellierens von Sachverhalten mit dem Ziel, für informationsverarbeitende Prozesse Automatisierungen auf der Hardwareebene zu realisieren.
Dies umfasst
- die Analyse von Sachverhalten und der mit ihrer Modellierung gegebenen Problemstrukturen,
- den Entwurf und die Konstruktion von Rechnersystemen / Hardwareentwicklung,
- die einzelnen Phasen der Hardwareentwicklung,
- den Entwurf von Algorithmen und deren Abbildung auf Rechnerarchitekturen.
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Wesentliche Qualifikationsziele im Bachelorstudiengang Technische Informatik sind
- fundiertes Verständnis für die Prinzipien von automatisierter (auch datenorientierter) Informationsverarbeitung und der hierfür verwendeten rechnergestützten Techniken; fundierte Vertrautheit mit den einschlägigen wissenschaftlichen Begrifflichkeiten, Konzepten und Methoden.
- fundiertes Verständnis für die Prinzipien von Hardware und Systemsoftware als Basis von Rechnersystemen.
- Befähigung zur Anwendung der einschlägigen fachlich-methodischen Werkzeuge zur Analyse, Abstraktion, Modellierung, Strukturierung und Realisation.
- Befähigung zur Veranschlagung einschlägiger Techniken und geeigneter Konzepte zur Problembearbeitung und zur Lösung von Problemstellungen, die mit fachlichen Routinen bearbeitet werden können.
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Absolvierende des Bachelorstudiengangs Technische Informatik sind in der Lage
- fachlich-methodisches und fachlich-operatives Handwerkszeug adäquat einzusetzen, informationsverarbeitende Prozesse formal zu beschreiben und zu analysieren und grundlegende Testverfahren zur Prüfung und Bewertung von informationstechnologischen Prozessen einzusetzen.
- informationstechnologische Problemstellungen mittlerer Komplexität systematisch theoriegeleitet aufzuschließen, die Potentiale rechnergestützter Informationsverarbeitung sachkundig einzuschätzen und Strategien zur Problemlösung situativ angepasst einzusetzen.
- Aufgaben in verschiedenen Anwendungsfeldern unter gegebenen technischen, ökonomischen und sozialen Randbedingungen mit den Mitteln der Technischen Informatik zu lösen, z.B. bestehende Hardwaresysteme zu betreuen und nach bestimmten Vorgaben weiterzuentwickeln.
- Arbeitsprozesse in Projektteams und beruflichen Kontexten fachlich und kommunikativ zielführend zu gestalten.
- sich in anwendungsbezogenen Fragestellungen und fachlichen Entwicklungen selbständig weiterzubilden.
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Stundenpläne
Hier finden Sie den für Ihr Fachsemester jeweils passenden Stundenplan.
Wintersemester 2025/26
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden. Es dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu der in diesem Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Wenn Sie Leistungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies vor Ihrer ersten Prüfungsanmeldung beantragen. Die genaue Anleitung und benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsausschusses Informatik.
Bitte reichen Sie die Unterlagen im Prüfungsamt bei Ihrer Sachbearbeiterin Frau Kohlmetz ein. Anschließend entscheidet der Prüfungsausschuss Informatik über Ihren Antrag. Dabei ist die Modulbeschreibung eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Sie wechseln zwischen den Studiengängen „Informatik“ und „Technische Informatik“ der LUH?
Beim hausinternen Wechsel zwischen den Studiengängen "Informatik" und "Technischer Informatik" ist kein Antrag beim Prüfungsausschuss nötig. Es reicht, wenn Sie in einer kurzen eMail an die Prüfungsamtssachbearbeiterin Ihres neuen Studiengangs mitzuteilen, dass Sie den Studiengang gewechselt haben und vorherigen Leistungen anrechnen lassen möchten.
Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.
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Was ist der Wahlpflichtbereich und was kann ich da machen?
Das Studium gliedert sich in Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung.
Pflichtmodule müssen absolviert werden. Wahlpflichtmodule können aus einer Gesamtheit von angebotenen Modulen gewählt werden.
Im Studienverlaufsplan finden Sie Wahlpflichtmodule Informatik-Vertiefung, Wahlpflichtmodule Informationstechnik-Vertiefung, das Modul Fachübergreifende Vertiefung und das Modul Studium Generale. Hier finden Sie sie erläutert:
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ finden Sie Fachmodule mit Lehrveranstaltungen der Informatik-Fachgebiete. Sie bauen in der Regel auf Kenntnisse aus den Pflichtmodulen auf. Hier müssen Sie 15 Leistungspunkte erbringen.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Vertiefung der Informationstechnik“ finden Sie Fachmodule mit Lehrveranstaltungen der Informationstechnik-Fachgebiete. Sie bauen in der Regel auf Kenntnisse aus den Pflichtmodulen auf. Hier müssen Sie 15 Leistungspunkte erbringen.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Fachübergreifende Vertiefung und Proseminar“ können Sie wahlweise ein Modul (5 LP) aus dem Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ oder dem Kompetenzbereich „Vertiefung der Informationstechnik“ auswählen. Außerdem müssen Sie ein Proseminar (3 LP) belegen.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Studium Generale“ können Sie Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der LUH, des Fachsprachenzentrums sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen wählen. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die hier explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. In diesem Kompetenzbereich müssen Sie 5 Leistungspunkte erbringen.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Grundsätzlich müssen alle Prüfungen und Studienleistungen online zu den nachfolgenden Terminen angemeldet werden. Die entsprechenden Melde- und Prüfungszeiträume finden Sie hier.
Bitte kontrollieren Sie nach Ihren Prüfungsanmeldungen, ob sie richtig sind. Unter „Info über angemeldete Prüfungen“ können Sie im QIS die Liste Ihrer Anmeldungen überprüfen und als Beleg ausdrucken. Nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ist keine Anmeldung zu Prüfungsleistungen mehr möglich.
Ausnahmen in den Nebenfächern: Einige Prüfungen in den Nebenfächern können nicht online angemeldet werden. Diese werden im Prüfungsmeldezeitraum direkt im Akademischen Prüfungsamt angemeldet.
Ausnahmefall Studium Generale: Hier gibt es seit WS 2019 Neuerungen. Nur die Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog unter „Studium Generale“ verzeichnet sind, müssen Sie im Prüfungsmeldezeitraum anmelden. Alle anderen nicht! Die Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung muss am Semesterende beim Prüfungsamt eingereicht werden. Absolvierte Leistungen werden nur noch als Studienleistung (unbenotet) verbucht, nicht als Prüfungsleistung.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, z. B. bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Studien- oder Prüfungsleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall, eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.
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Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?
Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der Leibniz Universität, des Leibniz Language Centre (LLC) sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (andere Fakultäten, LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: "Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen." Bescheinigte Gremienarbeit an der LUH kann angerechnet werden.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Im Bachelorstudium Technische Informatik ist kein Betriebspraktikum enthalten. Erst im Masterstudium Technische Informatik ist ein Betriebspraktikum möglich.
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Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Schritt 1: „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ ausdrucken und den ersten Absatz ausfüllen.
Schritt 2: Die erste Seite beim Prüfungsamt ausfüllen lassen. Achtung, die Themenausgabe durch den Betreuenden darf erst danach erfolgen!
Schritt 3: Anschließend füllen Sie die zweite Seite gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson bzw. Prüfenden im Fachgebiet Ihrer Wahl aus. In der Regel übernimmt es das betreuende Fachgebiet, das Formular anschließend wieder beim Prüfungsamt einzureichen. Fertig.
Sie haben noch keine Idee, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen?
Informieren Sie sich auf den Webseiten der Fachgebiete. Dort sind häufig Themen für Arbeiten ausgeschrieben. Oder gehen Sie zur Sprechstunde einer/s MitarbeiterIn in einem Fachgebiet, dessen Thema Sie interessiert und fragen Sie, ob Sie Ihre Abschlussarbeit dort schreiben können. Es ist nicht möglich, dass eine externe Einrichtung ein Thema vorgibt. Dies geht nur, wenn bereits eine Kooperation zwischen einem Fachgebiet und einer externen Einrichtung besteht. Lesen Sie auch den § 7 Ihrer Prüfungsordnung, er regelt „das Kleingedruckte“ zu Ihrer Abschlussarbeit.
Wenn Sie weitere Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Studiengang B. Sc. Technische Informatik ist der Prüfungsausschuss Informatik zuständig. Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Studierenden jedes Semester ein ordnungsgemäßes Prüfungsangebot vorfinden. Außerdem entscheidet er bei außerplanmäßigen Fragen, die das Prüfungsangebot betreffen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Prof. Rohs. Der Fachansprechpartner für die Technische Informatik im Prüfungsausschuss ist Prof. Peissig. Anträge an den Prüfungsausschuss bitte ausschließlich über das Prüfungsamt der Fakultät. Auf der Webseite des Prüfungsausschusses finden Sie weitere Informationen.
Ordnungen für Ihren Studiengang
Ihre Ansprechpersonen
Studiengangskoordination
© Julian Martitz
30167 Hannover
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Technische Informatik
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Sachbearbeitung Prüfungsamt
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