Das Fach Informatik ist zulassungsbeschränkt. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen!
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Fächerkombinationen
Qualifikationsziele
Der Teilstudiengang „Informatik (B. Sc./B. A.)“ im Fächerübergreifenden Bachelor ist akkreditiert und entspricht damit festgelegten Qualitätsstandards in Studium und Lehre. Die Leibniz Universität Hannover stellt die kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge durch das Programm „Leibniz Qualität in der Lehre“ (LQL-Programm) sicher. Im Rahmen dieses Prozesses werden Studieninhalte, Lehrformate und Prüfungsstrukturen regelmäßig überprüft und an aktuelle fachliche sowie didaktische Anforderungen angepasst. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Studierenden folgende Qualifikationsziele erreichen können:
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Aufgaben und Anforderungen im Unterrichtsfach Informatik
Gegenstand des Unterrichtsfachs Informatik ist die wissenschaftliche Befassung mit informationstechnologischen Systemen und die fachdidaktische Analyse von informatischen Lerninhalten. Fachliche Anforderungen liegen in der Erschließung informatischer Methoden und Anwendungen für den Informatikunterricht und in der Entwicklung und Umsetzung informatikdidaktischer Konzepte. Besondere Berücksichtigung findet die Ausbildung fachdidaktisch reflektierter Handlungsfähigkeit.
Die nachfolgenden Qualifikationsziele berücksichtigen die Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016], Fachprofil Informatik und die Anlage 2 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. GVBl. Nr. 21/2015, ausgegeben am 10.12.2015).
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Wesentliche Qualifikationsziele im Fächerübergreifenden Bachelor mit dem Unterrichtsfach Informatik sind
- fundiertes Verständnis der Grundlagen und Konzepte theoretischer, technischer und praktischer Informatik; fundiertes Verständnis von informationsverarbeitenden Methoden, Algorithmen und Systemen.
- Befähigung zur Beschreibung, Analyse und Implementierung von informationsverarbeitenden Prozessen und informationstechnologischen Systemen.
- fundiertes Verständnis der Funktionen und Aufgaben des Unterrichtsfachs Informatik am Gymnasium (Anwendungen und Auswirkungen von Informatiksystemen in der Gesellschaft, Wissenschaftspropädeutik).
- fundiertes Verständnis grundlegender informatikdidaktischer Theorien und Konzepte für den Unterricht an Gymnasien; Befähigung zum didaktisch begründeten Entwurf von Lern- und Unterrichtseinheiten.
- Befähigung zur Anwendung von Standards wissenschaftlichen Arbeitens auf fokussierte informatische und informatikdidaktische Fragestellungen (insbesondere im Kontext allgemeinbildender Schulen).
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Absolvierende des Fächerübergreifenden Bachelor mit Unterrichtsfach Informatik sind in der Lage
- informatische Modellierungen zu generieren und zu beurteilen.
- Informatiksysteme systematisch zu konzipieren, zu implementieren, zu untersuchen, zu bewerten.
- Wirkungen der Digitalisierung für Individuen und Gesellschaft zu reflektieren, Informationstechnologien verantwortungsbewusst zu verwenden.
- fachdidaktische Konzepte für den schulischen Informatikunterricht zu entwickeln und Maximen des Lehrhandelns zu reflektieren.
- zu ausgewiesenen Lernzielen und Kompetenzfeldern unter Berücksichtigung didaktisch-methodischer Prinzipien geeignete Lernarrangements und Übungsgelegenheiten zu entwerfen und zu evaluieren.
- informatische und informatikdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien aufzuarbeiten.
- die zivilgesellschaftlichen, politischen und kulturellen Aspekte ihrer fachlichen Handlungen und beruflichen Tätigkeiten kritisch zu reflektieren.
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss FüBa/Master LG gestellt. Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachstudienberatung aus und reichen diesen beim Akademischen Prüfungsamt/Team Lehramt ein. Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung (§ 10).
Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.
- Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
Studienleistung: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, werden die Leistungspunkte von der Lehrperson online verbucht.
Studienleistung im Bereich Schlüsselkompetenzen: Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung im Bereich Schlüsselkompetenzen können die Lehrenden Ihnen mit dem entsprechenden Formular die Leistungspunkte bestätigen, welches Sie beim Akademischen Prüfungsamt einreichen.
Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen und fachpraktischen Prüfungen werden von der Lehrperson online verbucht. Alle anderen Prüfungsformen werden auf einem Formular bescheinigt.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Für den Fächerübergreifenden Bachlor sind zwei Praktika im Umfang von insgesamt 8 Wochen vorgesehen. Dazu zählt das Allgemeine Schulpraktikum und das Berufsfeldrelevante Praktikum.
Das Allgemeine Schulpraktikum findet in der Regel an Schulen der Sekundarstufe I oder II statt. Somit erwerben die Studierenden einen ersten Einblick in die Praxis des Berufs und sammeln erste Erfahrungen.
Während des berufsbezogenen Praktikums gewinnen Sie einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt. Dieses Praktikum findet in einem Berufsfeld statt, das für Ihr Erst- oder Zweitfach von Bedeutung ist, beispielsweise in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Praktikumsunternehmen eine Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben muss, die Sie anschließend bei Ihrem Praktikumsbeauftragten einreichen. Die Betreuung des Praktikums erfolgt durch den zuständigen Praktikumsbeauftragten Ihres Fachbereichs.
Detaillierte Informationen zu den Vorgaben für ein berufsfeldrelevantes Praktikum im Bereich Informatik.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.
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Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?
Zum Wintersemester 2025/26 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Informatik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2025/26 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.
Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung
Präsentation zur Informationsveranstaltung
Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.
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Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen mind. 110 LP erworben worden sein. Die Zulassung kann formlos per E-Mail beantragt werden. Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie ggf. für Ihre Fächer erforderliche Sprachnachweise zu. Ob in Ihren gewählten Fächern besondere Nachweise für die Zulassung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte vorab Ihrer Prüfungsordnung.
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Bachelorarbeit erfolgen. Sie haben zwei (bzw. bei experimentellen Arbeiten drei ) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihrer erst- und zweitprüfenden Betreungsperson oder im Sekretariat ab. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Die Bestätigung der fristgerechten Abgabe der Arbeit kann unter Angabe des Abgabedatums ebenfalls formlos per E-Mail durch die Prüfenden bzw. verantwortlichen Personen erfolgen.
Wenn Sie Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit in der Informatik haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die beiden Professoren Prof. Ponick und Prof. Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Fächerübergreifender Bachelorstudiengang ist der Prüfungsausschuss Lehramt an Gymnasien an der Leibniz School of Education zuständig.
Ordnungen für Ihren Studiengang
Wie geht es weiter?
Nach bestandener Bachelorprüfung wird Ihnen je nach Erstfach der "Bachelor of Science (B. Sc.)" oder der "Bachelor of Arts (B. A.)" verliehen.
Wenn Sie den schulischen Studienschwerpunkt gewählt haben, qualifiziert der Bachelorabschluss Sie für einen Übergang in den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien (Master of Education). Da es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang gibt (unter anderem der Abschluss eines Schulpraktikums und ein berufsfeldrelevantes Praktikums im Umfang von jeweils vier Wochen), informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die entsprechenden Voraussetzungen in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.
Im Anschluss an das Masterstudium erfolgt der Vorbereitungsdienst von 18 bis 24 Monaten (die Dauer variiert je nach Bundesland). Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie befähigt, als Lehrer/-in an Gymnasien zu arbeiten.
Ihre Ansprechpersonen
© Julian Martitz
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover
© Julian Martitz
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
© Julian Martitz
Lehramt Informatik
30167 Hannover
© Julian Martitz
Lehramt Informatik