Vertiefungsrichtung
Im Wahlpflichtbereich ihres Studiums wählen Sie eine Vertiefungsrichtung.
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums soll der entsprechende Antrag an den Prüfungsausschuss Elektrotechnik gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung unter § 10.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, zum Beispiel bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Prüfungs- oder Studienleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.
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Was sind Auflagenprüfungen und wie melde ich mich dafür an?
Auflagen sind Bestandteil der Zulassung zum Studium und sollen den Leistungsstand im Vergleich zu LUH-Bachelor-KandidatInnen prüfen.
Auflagen müssen in den ersten 2 Semestern bestanden werden. Eine Verlängerung ist nur nach Vorlage von triftigen Gründen möglich.
Weitere Informationen zu den Auflagenprüfungen können Sie dem Video entnehmen: https://oc-presentation.elearning.uni-hannover.de/paella7/ui/watch.html?id=18668700-a18c-43da-8bbe-82cea844c0e5
Die Anmeldung zu den Auflagenprüfungen erfolgt direkt im jeweiligen Institut.
- Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
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Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?
Zur weiteren Vertiefung und Ergänzung des fachlichen und überfachlichen Wissens werden im Kompetenzfeld „Zusatz- und Schlüsselkompetenzen“ im Rahmen des Studium Generale Veranstaltungen belegt. Die Fächer werden mit den Leistungspunkten der anbietenden Einrichtung anerkannt. Eine Auswahlliste mit den Zuordnungen der Veranstaltungen zum Studium Generale ergibt sich aus den Angaben im fakultätsinternen Modulkatalog (Modkat). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.
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Was sind Oberstufenlabore und was muss ich bei der Anmeldung beachten?
Ein Oberstufenlabor ist eines von vielen Fachgebieten angebotenen Labore bestehend aus jeweils 8 Versuchsnachmittagen zzgl. Vor- und Nachbereitung sowie Testatgesprächen, das mit insgesamt 4 LP bewertet wird. Die Vergabe der Plätze für Oberstufenlabore erfolgt über das zentrale Anmelde- und Vergabeverfahren der Fakultät. Alternativ zu den Oberstufenlaboren kann eine Projektarbeit absolviert werden.
Bei den Oberstufenlaboren handelt es sich nicht um die zum Modul gehörigen Studienleistungslabore, sondern um die aus acht Versuchsnachmittagen bestehenden und mit vier LP bewerteten eigenständigen Labore. Die Labore, die ausschließlich für Studierende der (Technischen) Informatiker angeboten werden, werden direkt über die Institute angemeldet. Bitte beachten Sie außerdem das Stud.IP für entsprechende Ankündigungen.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte in die FAQ.
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Was sind Projektarbeiten und was muss ich bei der Anmeldung beachten?
Im Modul „Labore und kleine Projekte“ bzw. „Großes Projekt“ ist eine „experimentelle wissenschaftlich-praktische Leistung“ gemeint, die auch „Projektarbeit“ genannt wwerden kann. Projektarbeiten können entweder einen Umfang von 120 h entsprechend 4 LP (Kleines Projekt) oder von 240 h entsprechend 8 LP (Großes Projekt) haben.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte in die FAQ.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen mind. 80 LP erworben worden sein. Bitte legen Sie das entsprechende Formblatt erst dem Akademischen Prüfungsamt zur Zulassung und anschließend Ihrer erst- und zweitprüfenden Betreuungsperson zur Unterschrift vor. Ohne eine Zulassung zur Masterarbeit durch das Akademische Prüfungsamt kann weder ein Thema ausgegeben, noch die Arbeit begonnen werden. Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausgabe schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form abzuliefern. Die Masterarbeit soll innerhalb eines Monats, spätestens nach zwei Monaten, von den beiden Prüfenden bewertet werden. Bei der Abgabe der Masterarbeit ist eine eidesstattliche Erklärung mit abzugeben. Die Arbeit wird direkt im zuständigen Institut abgegeben.
Sie haben noch keine Idee, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen?
Informieren Sie sich auf den Webseiten der Fachgebiete. Dort sind häufig Themen für Arbeiten ausgeschrieben. Oder gehen Sie zur Sprechstunde in einem Fachgebiet, dessen Thema Sie interessiert und fragen Sie, ob Sie Ihre Abschlussarbeit dort schreiben können. Da die Abschlussarbeit Teil Ihrer akademischen Ausbildung ist, ist es ist nicht möglich, dass eine externe Einrichtung ein Thema vorgibt. Lesen Sie auch den § 7 Ihrer Prüfungsordnung, er regelt „das Kleingedruckte“ zu Ihrer Abschlussarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik ist für die Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik (B. Sc./M. Sc.), Energietechnik (B. Sc./M. Sc.) sowie Mechatronik (B. Sc.) zuständig. Er wacht über das ordnungsgemäße Prüfungsangebot und entscheidet bei außerplanmäßigen Fragestellungen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Herr Prof. Hofmann. Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungsamt der Fakultät.
Ordnungen für Ihren Studiengang
Ihre Ansprechpersonen
Studiengangskoordination
© Julian Martitz
30167 Hannover
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Fachstudienberatung
Elektrotechnik und Informationstechnik
30167 Hannover
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Sachbearbeitung Prüfungsamt
© Julian Martitz
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