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Elektrotechnik im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education)

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Übersicht über Ihr Studium

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Empfohlener Studienverlaufsplan Master Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik, Beginn: Wintersemester (gültig ab WS 2025/26)

Qualifikationsziele

Der Teilstudiengang „Elektrotechnik (M. Ed.)“ im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist akkreditiert und entspricht damit festgelegten Qualitätsstandards in Studium und Lehre. Die Leibniz Universität Hannover stellt die kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge durch das Programm „Leibniz Qualität in der Lehre“ (LQL-Programm) sicher. Im Rahmen dieses Prozesses werden Studieninhalte, Lehrformate und Prüfungsstrukturen regelmäßig überprüft und an aktuelle fachliche sowie didaktische Anforderungen angepasst. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Studierenden folgende Qualifikationsziele erreichen können:

  • Aufgaben und Anforderungen in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik

    Gegenstand der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik ist die wissenschaftliche Untersuchung berufspraktisch-fachlicher Aufgaben und die fachdidaktische Analyse von berufsrelevanten Inhalten. Fachliche Anforderungen liegen in der naturwissenschaftlich-technischen Erschließung berufsfeldbezogener Problemstellungen und in der Konzeption von Fachunterricht an berufsbildenden Schulen und im berufsbildenden Kontext (z. B. in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei Verbänden, in Industrie- und Handwerkskammern). Besondere Berücksichtigung findet die Ausbildung fachdidaktisch reflektierter Handlungsfähigkeit.

    Die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge orientiert sich an den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (vgl. KMK 2019a), den von der KMK beschlossenen Standards für die Lehrerbildung (vgl. KMK 2019b) sowie an der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (vgl. KMK 2018a).

  • Wesentliche Qualifikationsziele im Masterstudiengang mit beruflicher Fachrichtung Elektrotechnik sind:
    • fundiertes Verständnis der Theorien und Methoden der Nachrichten-, Energie- und Regelungstechnik; vertieftes und erweitertes Verständnis spezialisierter Felder und Verfahren von Teilgebieten der Elektrotechnik.
    • Befähigung zur fachwissenschaftlichen Untersuchung von Problemstellungen aus der Berufspraxis.
    • Befähigung zur didaktisch begründeten Konzeption, Planung und Durchführung von Fachunterricht an berufsbildenden Schulen und im berufsbildenden Kontext (z. B. in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei Verbänden, in Industrie- und Handwerkskammern).
    • Befähigung zur theoretischen und empirischen Analyse fachdidaktischer Gestaltungen von Fachunterricht und von Prozessen beruflicher Bildung.
    • Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und ihrer Fachdidaktik.
  • Absolvierende des Masterstudiengangs mit beruflicher Fachrichtung Elektrotechnik sind in der Lage
    • elektrotechnische und informationstechnische Systeme zu analysieren und zu beurteilen; Lösungen zu entwickeln und zu prüfen.
    • für die Untersuchung fachlich-technischer Sachverhalte einschlägige Methoden zu verwenden und wissenschaftliche Mittel für die Bearbeitung angewandter Frage- und Problemstellungen einzusetzen.
    • fachdidaktische Konzepte und Maximen des Fachunterrichts an berufsbildenden Schulen und im berufsbildenden Kontext (z. B. in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei Verbänden, in Industrie- und Handwerkskammern) für das eigene Lehrhandeln zu erschließen (Kompetenzorientierung, Umgang mit Heterogenität, Inklusion).
    • Vorgaben aus Rahmenlehrplänen zu hinterfragen; schulformbezogene Curricula und Bildungsangebote zu konzipieren (Berufsorientierung, berufliche Erstausbildung, Fort- und Weiterbildung)
    • differenzierenden lernendenorientierten Unterricht lerntheoretisch und fachdidaktisch begründet zu planen, durchzuführen und kriterienbezogen auszuwerten.
    • mit wissenschaftlichen Mitteln berufliche Bildungsprozesse zu analysieren und Konzepte und Methoden des Fachunterrichts zu evaluieren.
    • fachwissenschaftliche und fachdidaktische Forschungsfragen zu entwickeln und nach wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten; Forschungsergebnisse nach wissenschaftlichen Maßstäben darzustellen und an wissenschaftliche Diskurse anzuschließen.
    • gesellschaftliche Prozesse zu reflektieren und mit akademischer Professionalität aktiv zu deren Gestaltung beizutragen.
    • ihre Handlungsfähigkeit in dynamischen Lebenswelten und Arbeitskontexten, die durch Widersprüchlichkeit und Mehrdeutigkeit gekennzeichnet sind, kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis

mehr Informationen zu den Inhalten der Module und zu Studien- und Prüfungsleistungen
mehr Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen mit Zeit- und Raumangaben

Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen

  • Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?

    Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen gestellt. Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachstudienberatung aus und geben diesen an das Akademische Prüfungsamt/Team Lehramt.

    Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.

    Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.

  • Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

    Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester online anmelden. Die entsprechenden Melde- und Prüfungszeiträume finden Sie hier.

    Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Lehrperson wird die Anmeldung individuell geregelt.

  • Kann ich die Vertiefungsrichtung wechseln?

    Es ist eine von drei Vertiefungsrichtungen (Energietechnik, Automatisierungstechnik, Mikroelektronik) zu wählen und vollständig zu absolvieren. Ist das Wahlpflichtmodul mit den geforderten 15 LP bestanden, kann das Prüfungsverfahren in den begonnenen und noch nicht bestandenden Wahlpflichtmodulen auf Antrag an das Akademische Prüfungsamt/Team Lehramt abgebrochen werden (siehe § 19, Abs. 3 der Prüfungsordnung).

  • Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?

    Studienleistung in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, wird diese von der Lehrperson online im QIS verbucht. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Sie die Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen bei der Lehrperson zur Unterschrift vorlegen. Im Anschluss leiten Sie die Bescheinigung an die Studiengangkoordination weiter, die Ihre Leistung entsprechend verbucht wird.

    Bitte beachten Sie: In einigen Unterrichtsfächern ist eine online Verbuchung der Studienleistungen nicht möglich. Hier legen Sie die o.g. Bescheinigung bei der Lehrperson vor und reichen diese dann unterschrieben beim Akademischen Prüfungsamt/Team Lehramt ein. Pro Modul gibt es ein Formular, auf dem Sie alle zu dem Modul dazugehörigen Lehrveranstaltungen und Unterschriften der Lehrenden sammeln und diese im Anschluss von der Fachberatung oder der Studiengangskoordination unterzeichnen lassen.

    Wenn alle Lehrveranstaltungen besucht und die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen absolviert sind, werden die Leistungspunkte für das jeweilige Modul vom Akademischen Prüfungsamt verbucht. Da nicht jedes Modul in einem Semester abgeschlossen wird, kann sich dies über mehrere Semester strecken.

    Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen werden von der Lehrperson online verbucht.

  • Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?

    Im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik ein Praktikum von vier Wochen Dauer im Modul "Fachpraktikum" nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Praktikum im Unterrichtsfach von zwei Wochen Dauer abzuleisten. Pro Woche sind 15 bis 20 Zeitstunden Praktikum in der Schule zu absolvieren.

    Das Fachpraktikum findet an Schulen des berufsbildenden Schulwesens als Blockpraktikum in der vorlesungsfreie Zeit oder semesterbegelitend statt. Für die Organisation des Fachpraktikums ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.

    Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.

  • Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?

    Zum Wintersemester 2025/26 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Elektrotechnik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2025/26 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.

    Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung

    Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.

  • Wie melde ich meine Masterarbeit an?

    Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beantragt werden. Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie ggf. für Ihre Fächer erforderliche Sprachnachweise zu. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mind. 60 LP erworben haben, berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen nachgewiesen werden und – soweit vorgesehen – weitere Voraussetzungen erfüllt wurden (weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung).

    Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Sie haben vier (bei experimentellen und empirischen Arbeiten sechs) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihren Erst- und Zweitprüfenden oder im Sekretariat  ab. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Die Bestätigung der fristgerechten Abgabe der Arbeit kann unter Angabe des Abgabedatums ebenfalls formlos per E-Mail durch die Prüfenden bzw. verantwortlichen Personen erfolgen.

  • Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?

    Für den Master of Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Leibniz School of Education zuständig.

Prüfungsinformationen und Formulare auf den zentralen Seiten
Melde- und Prüfungszeiträume
Prüfungstermine


Ihre Ansprechpersonen

Ann-Christin Bartels Ann-Christin Bartels © Julian Martitz
Dr. phil. Ann-Christin Bartels
Studiengangskoordination
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Ann-Christin Bartels Ann-Christin Bartels © Julian Martitz
Dr. phil. Ann-Christin Bartels
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Lehramt Elektrotechnik und Informatik
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Thomas Jambor Thomas Jambor © Julian Martitz
PD Dr.-Ing. habil. Thomas Jambor
Fachstudienberatung
Lehramt Elektrotechnik
Adresse
Appelstraße 9a
30167 Hannover
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Thomas Jambor Thomas Jambor © Julian Martitz
PD Dr.-Ing. habil. Thomas Jambor
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Der Studiengang wird in Kooperation mit der Leibniz School of Education betreut.
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