Übersicht über Ihr Studium
Qualifikationsziele
Der Teilstudiengang „Elektrotechnik (M. Ed.)“ im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint) ist akkreditiert und entspricht damit festgelegten Qualitätsstandards in Studium und Lehre. Die Leibniz Universität Hannover stellt die kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge durch das Programm „Leibniz Qualität in der Lehre“ (LQL-Programm) sicher. Im Rahmen dieses Prozesses werden Studieninhalte, Lehrformate und Prüfungsstrukturen regelmäßig überprüft und an aktuelle fachliche sowie didaktische Anforderungen angepasst. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Studierenden folgende Qualifikationsziele erreichen können:
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Aufgaben und Anforderungen in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik
Gegenstand der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik ist die wissenschaftliche Untersuchung berufspraktisch-fachlicher Aufgaben und die fachdidaktische Analyse von berufsrelevanten Inhalten. Fachliche Anforderungen liegen in der naturwissenschaftlich-technischen Erschließung berufsfeldbezogener Problemstellungen und in der Konzeption von Fachunterricht an berufsbildenden Schulen und im berufsbildenden Kontext (z. B. in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei Verbänden, in Industrie- und Handwerkskammern). Besondere Berücksichtigung findet die Ausbildung fachdidaktisch reflektierter Handlungsfähigkeit.
Die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge orientiert sich an den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (vgl. KMK 2019a), den von der KMK beschlossenen Standards für die Lehrerbildung (vgl. KMK 2019b) sowie an der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (vgl. KMK 2018a).
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Wesentliche Qualifikationsziele im Masterstudiengang LBS-Sprint mit beruflicher Fachrichtung Elektrotechnik sind:
- Befähigung zur didaktisch begründeten Konzeption, Planung und Durchführung von Fachunterricht an berufsbildenden Schulen und im berufsbildenden Kontext (z. B. in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei Verbänden, in Industrie- und Handwerkskammern).
- Befähigung zur theoretischen und empirischen Analyse fachdidaktischer Gestaltungen von Fachunterricht und von Prozessen beruflicher Bildung.
- Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im fachdidaktischen Bereich der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik.
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Absolvierende des vorausgegangenen fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengangs und des Masterstudiengangs LBS-Sprint mit beruflicher Fachrichtung Elektrotechnik sind in der Lage
- elektrotechnische und informationstechnische Systeme zu analysieren und zu beurteilen; Lösungen zu entwickeln und zu prüfen.
- für die Untersuchung fachlich-technischer Sachverhalte einschlägige Methoden zu verwenden und wissenschaftliche Mittel für die Bearbeitung angewandter Frage- und Problemstellungen einzusetzen.
- fachdidaktische Konzepte und Maximen des Fachunterrichts an berufsbildenden Schulen und im berufsbildenden Kontext (z. B. in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, bei Verbänden, in Industrie- und Handwerkskammern) für das eigene Lehrhandeln zu erschließen (Kompetenzorientierung, Umgang mit Heterogenität, Inklusion).
- Vorgaben aus Rahmenlehrplänen zu hinterfragen; schulformbezogene Curricula und Bildungsangebote zu konzipieren (Berufsorientierung, berufliche Erstausbildung, Fort- und Weiterbildung).
- differenzierenden lernendenorientierten Unterricht lerntheoretisch und fachdidaktisch begründet zu planen, durchzuführen und kriterienbezogen auszuwerten.
- mit wissenschaftlichen Mitteln berufliche Bildungsprozesse zu analysieren und Konzepte und Methoden des Fachunterrichts zu evaluieren.
- fachwissenschaftliche und fachdidaktische Forschungsfragen zu entwickeln und nach wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten; Forschungsergebnisse nach wissenschaftlichen Maßstäben darzustellen und an wissenschaftliche Diskurse anzuschließen.
- gesellschaftliche Prozesse zu reflektieren und mit akademischer Professionalität aktiv zu deren Gestaltung beizutragen.
- ihre Handlungsfähigkeit in dynamischen Lebenswelten und Arbeitskontexten, die durch Widersprüchlichkeit und Mehrdeutigkeit gekennzeichnet sind, kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen gestellt. Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachstudienberatung aus und geben diesen an das Akademische Prüfungsamt/Team Lehramt.
Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.
Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.
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Warum habe ich Auflagen erhalten und was muss ich tun?
Wenn Sie aus ihrem Studium mit Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss nicht mindestens 16 Leistungspunkte (ECTS) in der Didaktik der beruflichen Fachrichtung und in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik und/oder keine einschlägige Berufsausbildung nachweisen können, erfolgt die Zulassung unter Auflagen.
In der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik sind folgende Auflagen zu erfüllen:
Modul Lehrveranstaltung Semester SL PL LP Fachdidaktische
Grundlagen
Einführung in das wissenschaftliche und fachdidaktische Studium
1 1 - 1 Fachdidaktische Grundlagen 1 1 - 3 Vertiefende Aspekte der Fachdidaktik der Elektrotechnik 2 1 - 4 Gesamt 8 Die Auflagen müssen Sie bis zum Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachreichen.
Bitte beachten Sie zudem: Im Rahmen Ihres Studium müssen Sie Berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen absolvieren. Spätestens zwei Semester nach Studienbeginn sind mindestens 12 Wochen nachzuweisen.
- Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
Studienleistung in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, wird diese von der Lehrperson online im QIS verbucht. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Sie die Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen bei der Lehrperson zur Unterschrift vorlegen. Im Anschluss leiten Sie die Bescheinigung an die Studiengangkoordination weiter, die Ihre Leistung entsprechend verbucht wird.
Die Bescheinigung der Auflagen werden nicht online verbucht, sondern erfolgt über das Nachweisformular.
Bitte beachten Sie: In einigen Unterrichtsfächern ist eine online Verbuchung der Studienleistungen nicht möglich. Hier legen Sie die o.g. Bescheinigung bei der Lehrperson vor und reichen diese dann unterschrieben beim Akademischen Prüfungsamt/Team Lehramt ein. Pro Modul gibt es ein Formular, auf dem Sie alle zu dem Modul dazugehörigen Lehrveranstaltungen und Unterschriften der Lehrenden sammeln und diese im Anschluss von der Fachberatung oder der Studiengangskoordination unterzeichnen lassen.
Wenn alle Lehrveranstaltungen besucht und die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen absolviert sind, werden die Leistungspunkte für das jeweilige Modul vom Akademischen Prüfungsamt verbucht. Da nicht jedes Modul in einem Semester abgeschlossen wird, kann sich dies über mehrere Semester strecken.
Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen werden von der Lehrperson online verbucht.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint) ist in der beruflichen Fachrichtung ein Praktikum von vier Wochen Dauer im Modul "Fachpraktikum" nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Praktikum im Unterrichtsfach von zwei Wochen Dauer abzuleisten. Pro Woche sind 15 bis 20 Zeitstunden Praktikum in der Schule zu absolvieren.
Das Fachpraktikum findet an Schulen des berufsbildenden Schulwesens als Blockpraktikum in der vorlesungsfreie Zeit oder semesterbegelitend statt. Für die Organisation des Fachpraktikums ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.
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Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?
Zum Wintersemester 2025/26 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Elektrotechnik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2025/26 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.
Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung
Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Für die Anmeldung der Masterarbeit stellen Sie einen Antrag auf Zulassung der Masterarbeit beim Akademischen Prüfungsamt. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mind. 60 LP erworben haben, berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen nachgewiesen werden und – soweit vorgesehen – weitere Voraussetzungen erfüllt wurden (siehe dazu Prüfungsordnung).
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Sie haben vier (bei experimentellen und empirischen Arbeiten sechs) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihren Erst- und Zweitprüfenden oder im Sekretariat ab und lassen sich das entsprechende Formular unterzeichnen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Das Formular müssen Sie im Anschluss direkt beim Akademischen Prüfungsamt abgeben.
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Formularen zur Masterarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Master of Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Leibniz School of Education zuständig.
Ordnungen für Ihren Studiengang
Ihre Ansprechpersonen
© Julian Martitz
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover
© Julian Martitz
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
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Lehramt Elektrotechnik
30167 Hannover
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Lehramt Elektrotechnik