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Studiengang Technical Education Informatik B.Sc. (Lehramt an berufsbildenden Schulen)

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Übersicht über Ihr Studium

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Empfohlener Studienverlaufsplan Bachelor Technical Education mit Unterrichtsfach Informatik, Beginn: Wintersemester (gültig ab WS 2025/26)

Fächerkombinationen

Sie können Informatik als Unterrichtsfach mit einer beruflichen Fachrichtung kombinieren


Qualifikationsziele

Der Teilstudiengang „Informatik (B. Sc.)“ im Bachelorstudiengang Technical Education ist akkreditiert und entspricht damit festgelegten Qualitätsstandards in Studium und Lehre. Die Leibniz Universität Hannover stellt die kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge durch das Programm „Leibniz Qualität in der Lehre“ (LQL-Programm) sicher. Im Rahmen dieses Prozesses werden Studieninhalte, Lehrformate und Prüfungsstrukturen regelmäßig überprüft und an aktuelle fachliche sowie didaktische Anforderungen angepasst. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Studierenden folgende Qualifikationsziele erreichen können:

  • Aufgaben und Anforderungen im Unterrichtsfach Informatik

    Gegenstand des Unterrichtsfachs Informatik ist die wissenschaftliche Befassung mit informationstechnologischen Systemen und die fachdidaktische Analyse von informatischen Lerninhalten. Fachliche Anforderungen liegen in der Erschließung informatischer Methoden und Anwendungen für den Informatikunterricht und in der Entwicklung und Umsetzung informatikdidaktischer Konzepte. Besondere Berücksichtigung findet die Ausbildung fachdidaktisch reflektierter Handlungsfähigkeit.

    Die nachfolgenden Qualifikationsziele berücksichtigen die Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.09.2016], Fachprofil Informatik und die Anlage 2 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. GVBl. Nr. 21/2015, ausgegeben am 10.12.2015).

  • Wesentliche Qualifikationsziele im Bachelorstudiengang Technical Education mit dem Unterrichtsfach Informatik sind
    • fundiertes Verständnis der Grundlagen und Konzepte theoretischer, technischer und praktischer Informatik; fundiertes Verständnis von informationsverarbeitenden Methoden, Algorithmen und Systemen.
    • Befähigung zur Beschreibung, Analyse und Implementierung von informationsverarbeitenden Prozessen und informationstechnologischen Systemen.
    • fundiertes Verständnis der Funktionen und Aufgaben des Unterrichtsfachs Informatik an berufsbildenden Schulen (Anwendungen und Auswirkungen von Informatiksystemen in der Gesellschaft, Wissenschaftspropädeutik.
    • fundiertes Verständnis grundlegender informatikdidaktischer Theorien und Konzepte für den Unterricht an berufsbildenden Schulen; Befähigung zum didaktisch begründeten Entwurf von Lern- und Unterrichtseinheiten.
    • Befähigung zur Anwendung von Standards wissenschaftlichen Arbeitens auf fokussierte informatische und informatikdidaktische Fragestellungen (insbesondere im Kontext berufsbildender Schulen).
  • Absolvierende des Bachelorstudiengang Technical Education mit Unterrichtsfach Informatik sind in der Lage
    • informatische Modellierungen zu generieren und zu beurteilen.
    • Informatiksysteme systematisch zu implementieren, zu konfigurieren, zu untersuchen, zu bewerten.
    • Wirkungen der Digitalisierung für Individuen und Gesellschaft zu reflektieren, Informationstechnologien verantwortungsbewusst zu verwenden.
    • fachdidaktische Konzepte für den handlungsorientierten Informatikunterricht an berufsbildenden Schulen zu entwickeln und Maximen des Lehrhandelns zu reflektieren.
    • zu ausgewiesenen Lernzielen und Kompetenzfeldern unter Berücksichtigung didaktisch-methodischer Prinzipien geeignete Lernsituationen zu entwerfen und zu evaluieren.
    • informatische und informatikdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien aufzuarbeiten.
    • die zivilgesellschaftlichen, politischen und kulturellen Aspekte ihrer fachlichen Handlungen und beruflichen Tätigkeiten kritisch zu reflektieren.

Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis

mehr Informationen zu den Inhalten der Module und zu Studien- und Prüfungsleistungen
mehr Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen mit Zeit- und Raumangaben

Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen

  • Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?

    Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen gestellt. Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachstudienberatung aus und reichen diesen beim Akademischen Prüfungsamt/Team Lehramt ein. Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.

    Weitere Informationen zum finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung (§ 10).

    Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.

  • Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

    Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:

    • Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
    • Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
    • Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
    • Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.

    Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.

    Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Dozentin bzw. Dozent wird die Anmeldung individuell geregelt.

  • Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?

    Studienleistung: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, werden die Leistungspunkte von der Lehrperson online verbucht.

    Studienleistung im Bereich Schlüsselkompetenzen: Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung im Bereich Schlüsselkompetenzen können die Lehrenden Ihnen mit dem entsprechenden Formular die Leistungspunkte bestätigen, welches Sie beim Akademischen Prüfungsamt einreichen.

    Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen und fachpraktischen Prüfungen werden von der Lehrperson online verbucht. Alle anderen Prüfungsformen werden auf einem Formular bescheinigt.

  • Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?

    In dem Bachelorstudiengang Technical Education muss ein Pflichtpraktikum (Schulpraktische Studien oder Berufspraktische Studien) absolviert werden, die vom Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung organisiert und betreut werden.

    Wenn Sie nach dem Bachelorabschluss den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen anstreben, wird der Nachweis der Schulpraktischen Studien vorausgesetzt. Möchten Sie hingegen nach dem Bachelorabschluss den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen nicht studieren, können Sie anstelle der Schulpraktischen auch die Betriebspraktischen Studien durchführen.

    Alle wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.

  • Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?

    Zum Wintersemester 2025/26 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Informatik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2025/26 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.

    Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung

    Präsentation zur Informationsveranstaltung

    Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.

  • Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?

    Sie schreiben Ihre Bachelorarbeit entweder in Ihrer gewählten beruflichen Fachrichtung oder in Ihrem Unterrichtsfach. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach Informatik müssen mind. 110 LP erworben worden sein.  Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beantragt werden. Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie ggf. für Ihre Fächer erforderliche Sprachnachweise zu. Ob in Ihren gewählten Fächern besondere Nachweise für die Zulassung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte vorab Ihrer Prüfungsordnung.

    Ohne eine Zulassung zur Bachelorarbeit durch das Akademische Prüfungsamt kann weder ein Thema ausgegeben, noch die Arbeit begonnen werden.

    Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Bachelorarbeit erfolgen. Sie haben zwei (bzw. bei empirischen und experimentellen Arbeiten drei) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen und geben diese schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihrem/Ihrer Erst- oder Zweitprüfer/-in oder im Sekretariat ab. Bitte sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Prüfern/-innen rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Die Bestätigung der fristgerechten Abgabe der Arbeit kann unter Angabe des Abgabedatums ebenfalls formlos per E-Mail durch die Prüfenden bzw. verantwortlichen Personen erfolgen.

    Wenn Sie Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit in der Informatik haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die beiden Studiendekane Prof. Ponick und Prof. Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.

  • Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?

    Für den Studiengang Technical Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Leibniz School of Education zuständig.

Prüfungsinformationen und Formulare auf den zentralen Seiten
Melde- und Prüfungszeiträume
Prüfungstermine

Wie geht es weiter?

Nach bestandener Bachelorprüfung wird Ihnen der "Bachelor of Science (B. Sc.)" verliehen.

Um als Lehrer/-in arbeiten zu dürfen, müssen Sie nach dem erfolgreichen Bachelorabschluss den Mastertstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education) absolvieren. Da es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für den Master gibt (u.a. der Abschluss einer fachrichtungsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika im Umfang von 52 Wochen), informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die entsprechenden Voraussetzungen in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.

Nach dem abgeschlossenen Masterstudium können Sie sich dann für den Vorbereitungsdienst bewerben, der je nach Bundesland 18 bis 24 Monate dauert. Im Anschluss daran können Sie dann als Lehrerin oder Lehrer an berufsbildenden Schulen (Berufsschule, Berufliches Gymnasium, Technikerschule) arbeiten.

Ihre Ansprechpersonen

Ann-Christin Bartels Ann-Christin Bartels © Julian Martitz
Dr. phil. Ann-Christin Bartels
Studiengangskoordination
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
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Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
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Room
Ann-Christin Bartels Ann-Christin Bartels © Julian Martitz
Dr. phil. Ann-Christin Bartels
Studiengangskoordination
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
Address
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
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Johannes Krugel Johannes Krugel © Julian Martitz
Prof. Dr. Johannes Krugel
Department Student Advisors
Lehramt Informatik
Address
Appelstraße 9a
30167 Hannover
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Johannes Krugel Johannes Krugel © Julian Martitz
Prof. Dr. Johannes Krugel
Department Student Advisors
Lehramt Informatik
Address
Appelstraße 9a
30167 Hannover
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Der Studiengang wird in Kooperation mit der Leibniz School of Education betreut.
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