Sie beginnen im Wintersemester ein Studium an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für einen guten Start ins Studium benötigen.
Übersicht über Ihr Studium
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Modulkataloge vergangener Semester
Benötigen Sie Modulkataloge vergangener Semester, so setzen Sie sich bitte mit der Studiengangskoordinatorin in Verbindung.
Stundenpläne
Der Bachelor-Studiengang Energietechnik kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Hier finden Sie den für Ihr Fachsemester jeweils passenden Stundenplan.
Sommersemester 2024
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums soll der entsprechende Antrag an den Prüfungsausschuss Elektrotechnik gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung unter § 10.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester online anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, zum Beispiel bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Prüfungs- oder Studienleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.
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Wozu dient das Vorpraktikum und was muss ich dabei beachten?
Das Praktikum dient der Vorbereitung aufs Studium. Mit dem Blick "hinter die Kulissen", lassen sich später im Studium einige Dinge besser verstehen und im Berufsleben besser meistern. Das Vorpraktikum muss spätestens bis zum Ende des Bachelors absolviert sein. Es dauert 8 Wochen. Aller Erfahrung nach braucht man einen Monat in der Werkstatt, um die Aufgaben kennen zu lernen. Dann einen weiteren Monat, um die industrielle Produktion zu verstehen. Es ist möglich, das Praktikum in Teilen zu absolvieren.
Bei manchen Berufen, die vor Studienbeginn erlernt wurden, gibt es die Möglichkeit, das Vorpraktikum auf Antrag zu erlassen. Weiterhin können Absolventinnen und Absolventen von Technischen Gymnasien gegebenenfalls einige Wochen anerkennen lassen. Auch andere technische Vorerfahrungen können gegebenenfalls angerechnet werden. Bitte im Einzelfall das Praktikantenamt kontaktieren. Auch wenn Sie bei der Wahl einer geeigneten Firma Unterstützung benötigen, können Sie gern das Praktikantenamt kontaktieren. Nach Abschluss des Praktikums muss ein Abschlussbericht verfasst werden. In der Praktikantenordnung sind Details dazu zu finden.
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Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?
Zur weiteren Vertiefung und Ergänzung des fachlichen und überfachlichen Wissens werden im Kompetenzfeld „Zusatz- und Schlüsselkompetenzen“ im Rahmen des Studium Generale Veranstaltungen belegt. Die Fächer werden mit den Leistungspunkten der anbietenden Einrichtung anerkannt. Das Kompetenzfeld ist inhaltlich in ein fachnahes und ein freies Studium Generale gegliedert. Eine Auswahlliste mit den Zuordnungen der Veranstaltungen zum fachnahen und freien Studium Generale ergibt sich aus den Angaben im fakultätsinternen Modulkatalog (Modkat). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.
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Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen mindestens 120 LP erworben worden sein. Bitte legen Sie das entsprechende Formblatt erst dem Akademischen Prüfungsamt zur Erteilung der Zulassung und anschließend Ihrer erst- und zweitprüfenden Betreuungsperson zur Unterschrift vor. Ohne eine Zulassung zur Bachelorarbeit durch das Akademische Prüfungsamt kann weder ein Thema ausgegeben, noch die Arbeit begonnen werden. Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Bachelorarbeit erfolgen. Die Bachelorarbeit ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausgabe schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form abzuliefern. Die Bachelorarbeit soll innerhalb eines Monats, spätestens nach zwei Monaten, von den beiden Prüfenden bewertet werden. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit ist eine eidesstattliche Erklärung mit abzugeben. Die Arbeit wird direkt im zuständigen Institut abgegeben.
Wenn Sie Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik ist für die Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik (B. Sc./M. Sc.), Energietechnik (B. Sc./M. Sc.) sowie Mechatronik (B. Sc.) zuständig. Er wacht über das ordnungsgemäße Prüfungsangebot und entscheidet bei außerplanmäßigen Fragestellungen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Herr Prof. Hofmann. Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständige Ansprechpartnerin im Fakultätsprüfungsamt: Frau Marie Schollbach.
Ihre Ansprechpersonen
30167 Hannover
Energietechnik
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